Werden alltägliche Kosten, die durch die Krankheit entstanden sind, wie z.B. für Haushaltshilfen, vom Staat übernommen?
Nein. Die persönliche Lebens- und Haushaltführung ist Privatsache und von jedem Bürger selbst zu finanzieren. Ob er dies nun durch vorsorglich angelegte „Notgroschen” oder entsprechende Versicherungen abdeckt, bleibt ihm selbst überlassen.
In gewissen Situationen, wenn z. B. Kinder und unselbständige Jugendliche sich im gleichen Haushalt befinden, kann für die Krankenkasse eine Leistungspflicht bestehen. Danach sollte man sich in jedem Fall erkundigen.
Auskünfte hierüber erteilen die Krankenkassen selbst oder aber auch die örtlichen Sozialstationen des Deutschen Roten Kreuzes, der Caritas etc.