Gibt es ein Recht auf Schmerztherapie?
Die Aufgabe der Gesundheitspolitik ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen das wissenschaftlich bewiesene denen im notwendigen Umfang zur Verfügung steht, die es benötigen. Ungeachtet der Grunderkrankung muss die medizinische Versorgung der Bevölkerung unter Beachtung der Grundregeln der Wirtschaftlichkeit zugänglich gemacht werden.
Dieser gesetzliche Auftrag bestimmt in erster Linie das Handeln der Gesundheitspolitiker. Schmerzpatienten waren und sind aus der Sicht der Betroffenen-Verbände schon so etwas wie ein Sorgenkind der Medizin. Die Gründe hierfür sind vielfältig, liegen aber in erster Linie in der „Banalität des Schmerzes“ selbst begründet. Schmerz ist halt ein Symptom das über kurz oder lang jeder einmal am eigenen Leib erfährt. Meist geht er aber wieder weg und wird daher von den wenigsten als eigenständiges Krankheitsbild wahrgenommen. Dies gilt für den großen Teil der Bevölkerung und spiegelt sich somit auch im Medizinwesen wieder.
Selbstverständlich gibt es ein Recht auf Schmerztherapie! Dies besagt bereits der Hippokratische Eid, den alle Mediziner bei der Approbation ablegen müssen. Aus der jüngeren Vergangenheit gibt es eine höchstrichterliche Einschätzung, die besagt das eine unterlassene Schmerztherapie dem Tatbestand der Körperverletzung gleichkommen kann, mindestens aber als unterlassene Hilfeleistung bewertet werden muss.
Damit käme das Unterlassen oder Vorenthalten einer wirksamen Schmerztherapie einem Straftat-Bestand gleich. Der damalige Richter des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe hat in einem juristischen Fachaufsatz öffentlich bedauert, dass bislang noch kein Patient oder Angehöriger in dieser Sachlage einen richterlichen Entscheid angestrebt hat. Denn dies hätte unweigerlich dann zu einem Präzedenz-Entscheid geführt, der für eine definitive Rechtssicherheit in dieser Frage gesorgt hätte.
